Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
770 WNVG CH-LU

§ 1 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (62 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 WNVG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt

a. die Nutzung des Wassers,

b. die Erschliessung der Wasservorkommen,

c. die Sicherstellung der Versorgung mit Wasser.

2. Wassernutzung ist die Entnahme von Wasser aus Gewässern und Grundwasservorkommen und die Ausnützung der Wasserkraft.

Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) - Geltungsbereich § 2 WNVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →