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764 CH-LU

Artikel 6 Reglement für die Regulierung des Vierwaldstättersees an der Reusswehranlage in Luzern (Wehrreglement)

Reguliervorschrift
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Artikel 6 Wehrreglement

1. Die Regulierung erfolgt nach einem PID-Regler. Dieser setzt sich aus drei Komponenten (PID) zusammen

1. Der Proportionalanteil P definiert die funktionale Beziehung zwischen Seestand und Reussabfluss.

2. Der lntegralanteil I bewirkt die mittel- und langfristige Einhaltung von definierten Toleranzgrenzen auch bei extremen Seezuflüssen. Er ermöglicht die Einhaltung von Mindestwasserständen und korrigiert länger anhaltende Seehochstände.

3. Der Differenzialanteil D reagiert direkt auf rasche Änderungen im Seezufluss und gewährleistet damit eine schnelle Anpassung des Seeausflusses im Falle von Hochwasser.

2. Der am Wehr einzustellende Abfluss berechnet sich aus der Summe der Reglerkomponenten P, I und D. Die Wahl der Reglerparameter bestimmt damit das Pegelstandsregime im See. Die Parameter sind im Anhang 1 erläutert und festgelegt. Sie ergeben sich aus der optimierten Berücksichtigung der Interessen des Hochwasserschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes.

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