Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
764 CH-LU

Artikel 4 Reglement für die Regulierung des Vierwaldstättersees an der Reusswehranlage in Luzern (Wehrreglement)

Zuständigkeit, Geltungsbereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 4 Wehrreglement

1. Gemäss Artikel 11 des Reglements wird der Abfluss aus dem See auch durch die beiden Turbinen des Kraftwerkes Mühlenplatz beeinflusst. Das Reglement ist daher auch für die Betreiberin des Kraftwerkes Mühlenplatz verbindlich. Einzelheiten sind im Konzessionsentscheid vom 24. November 1995 für den Neubau Kraftwerk Mühlenplatz der Stadt Luzern sowie im Vertrag zwischen der Kraftwerksbetreiberin und dem Kanton Luzern geregelt.

← Artikel 3 Wehrreglement Reglement für die Regulierung des Vierwaldstättersees an der Reusswehranlage in Luzern (Wehrreglement) Artikel 5 Wehrreglement →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →