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CH-LU
Artikel 12 Reglement für die Regulierung des Vierwaldstättersees an der Reusswehranlage in Luzern (Wehrreglement)
Abflussaufteilung
Artikel 12 Wehrreglement
1. Stirn- und Längswehr dienen zur Grobregulierung, das Seitenwehr und das Kraftwerk zur Feinregulierung. Die Details über die Abflussaufteilung sind im Anhang 1 geregelt.