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760a WBV CH-LU

§ 14 Wasserbauverordnung (WBV) - Beilagen zum Bewilligungsgesuch

Bauten und Anlagen in öffentlichen Gewässern
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§ 14 WBV · Beilagen zum Bewilligungsgesuch

1. Mit dem Bewilligungsgesuch sind die für eine umfassende und abschliessende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Vorschriften in § 55 der Planungs- und Bauverordnung finden sinngemäss Anwendung.

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