Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
760 WBG CH-LU

§ 3 Wasserbaugesetz (WBG) - Grundlagen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (49 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 WBG · Grundlagen

1. Der Kanton erarbeitet unter Mitwirkung der Gemeinden die Grundlagen für die Planung und die Koordination von Massnahmen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung. Gefahrenkarten werden unter dem Vorbehalt besonderer Verhältnisse von den Gemeinden nach den Vorgaben des Bundes und des Kantons erstellt.

2. Diese Grundlagen sind bei allen raumwirksamen Tätigkeiten und Planungen zu beachten.

3. Der Regierungsrat legt die Ziele des Hochwasserschutzes für verschiedene Objektkategorien in der Verordnung fest.

← § 2 WBG Wasserbaugesetz (WBG) - Geltungsbereich § 4 WBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →