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758a WEGG CH-LU

§ 31 Weggesetz (WegG) - Rechtsmittel

Rechtsschutz, Aufsicht und Vollzug
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§ 31 WegG · Rechtsmittel

1. Alle in Anwendung dieses Gesetzes erlassenen Entscheide und Beschlüsse können innert 20 Tagen mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

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