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OSStrV
CH-LU
§ 7 Strassenverordnung (StrV) - ...
Parkplätze für Gehbehinderte
§ 7 StrV · ...
1. Auf öffentlichen Abstellflächen mit mehr als 40 Abstellplätzen ist pro 40 Abstellplätze mindestens ein Parkplatz für Gehbehinderte zu kennzeichnen. Nach Bedarf und Möglichkeit sind auch auf kleineren öffentlichen Abstellflächen Parkplätze für Gehbehinderte vorzusehen.
2. Die Gestaltung der Behindertenparkplätze richtet sich nach der Schweizer Norm SN 521 500 über behindertengerechtes Bauen.