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OSStrV
CH-LU
§ 12 Strassenverordnung (StrV) - Lichtraumprofil
Technische Vorschriften
§ 12 StrV · Lichtraumprofil
1. Das Lichtraumprofil wird bestimmt durch die lichte Höhe und die lichte Breite.
2. Die Bemessung des Lichtraumprofils richtet sich nach den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS).
3. Die Strassenverwaltungsbehörde kann Ausnahmen gestatten, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.