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OSStrV
CH-LU
§ 11 Strassenverordnung (StrV) - Regeln der Strassenbautechnik
Technische Vorschriften
§ 11 StrV · Regeln der Strassenbautechnik
1. Beim Bau und Unterhalt der Strassen sind die anerkannten Regeln der Strassenbautechnik zu beachten.
2. Von den Regeln, insbesondere den Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS), kann im Sinn einfacherer und kostengünstigerer Standards abgewichen werden, wenn die Verhältnisse es zulassen.