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OSStrV
CH-LU
§ 10c Strassenverordnung (StrV) - Einsprachen
Planung und Projektierung
§ 10c StrV · Einsprachen
1. Die Bewilligungsbehörde verweist die Einsprecherinnen und Einsprecher mit privatrechtlichen Einsprachen an den Zivilrichter.