Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
755 LRLSStrG CH-LU

§ 81 Strassengesetz (StrG) - Winterdienst

Strassenunterhalt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (118 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 81 StrG · Winterdienst

1. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, die Glatteisbekämpfung, den Schutz der Strasse vor Schneeverwehungen und die besondere Markierung der Strassenränder.

2. Öffentliche Strassen sind entsprechend ihrer Funktion und Verkehrsbedeutung auch im Winter offenzuhalten.

3. Für die Verwendung von Auftaumitteln gelten die Vorschriften des Umweltschutzrechts.

← § 80 StrG Strassengesetz (StrG) - Geltungsbereich § 82 StrG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →