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LRLSStrG
CH-LU
§ 68 Strassengesetz (StrG) - Inhalt des Strassenprojekts
Planung und Projektierung - Strassenprojekt - Bewilligungspflicht
§ 68 StrG · Inhalt des Strassenprojekts
1. Das Strassenprojekt enthält die genaue Linienführung, die Länge und Breite sowie die wesentlichen Bestandteile der Strasse. Es kann weitere Angaben enthalten. Es bezeichnet die vorgesehene Strassenkategorie.
2. Der Regierungsrat regelt das Nähere.