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755 LRLSStrG CH-LU

§ 35 Strassengesetz (StrG) - Schutz von Wohngebieten

Strassenbau - Allgemeine Bestimmungen
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§ 35 StrG · Schutz von Wohngebieten

1. Die Auswirkungen des Verkehrs sind insbesondere in Wohnquartieren gering zu halten. Durch planerische, bauliche und gestalterische Massnahmen ist auf eine angepasste Fahrweise hinzuwirken.

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