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750b CH-LU

§ 2 Verordnung über die Versicherung von Erdbebenschäden - Inkrafttreten

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§ 2 Verordnung über die Versicherung von Erdbebenschäden · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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