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750a GVV CH-LU

§ 13 Gebäudeversicherungsverordnung (GVV) - Schatzungsgrundsatz

Versicherungswerte
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§ 13 GVV · Schatzungsgrundsatz

1. Bei der Ermittlung der Versicherungswerte ist auf mittlere ortsübliche Kosten abzustellen.

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