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BVOL
CH-LU
§ 8 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Aussetzung des Besoldungsanstiegs
Besoldungen
§ 8 BVOL · Aussetzung des Besoldungsanstiegs
1. ...
2. Erfordert es die Finanzlage des Kantons oder die Bewirtschaftung der Lohnbänder, kann der Regierungsrat den Lohnstufenanstieg und die Lohnanpassung innerhalb der Lohnstufe jeweils für ein Schul- oder Studienjahr aussetzen.