75
BVOL
CH-LU
§ 3 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Generelle Lohnanpassung
Allgemeines
§ 3 BVOL · Generelle Lohnanpassung
1. Die vom Regierungsrat beschlossene generelle Lohnanpassung erfolgt auf den 1. März eines Kalenderjahres.