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75 BVOL CH-LU

§ 3 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Generelle Lohnanpassung

Allgemeines
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§ 3 BVOL · Generelle Lohnanpassung

1. Die vom Regierungsrat beschlossene generelle Lohnanpassung erfolgt auf den 1. März eines Kalenderjahres.

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