75
BVOL
CH-LU
§ 16 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 16 BVOL · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt für die Lehrpersonen der höheren Fachschulen, der Fachhochschulen und der Universität Luzern auf den 1. Oktober 2006 und für die übrigen Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste auf den 1. August 2006 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.