Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
75 BVOL CH-LU

§ 16 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 BVOL · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt für die Lehrpersonen der höheren Fachschulen, der Fachhochschulen und der Universität Luzern auf den 1. Oktober 2006 und für die übrigen Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste auf den 1. August 2006 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 15 BVOL Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →