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75 BVOL CH-LU

§ 13 Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BVOL) - Abweichung von den Lohnminima

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 13 BVOL · Abweichung von den Lohnminima

1. Gestützt auf § 4 der Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste werden die Lohnminima wie folgt festgesetzt

a. im Schuljahr 2006/2007: minus 4,91 Prozent,

b. im Schuljahr 2007/2008: minus 2,46 Prozent,

c. ab Schuljahr 2008/2009 gelten die Lohnminima gemäss der Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste.

2. Diese Lohnminima sind bei der Überführung der Lehrpersonen und der Fachpersonen der schulischen Dienste in das neue Besoldungsrecht sowie bei Neueinreihungen zu beachten.

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