Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740a CH-LU

§ 11 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a. Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 21. Dezember 1959,

b. Verordnung über die Gebäude-Blitzschutzanlagen vom 24. Juni 1983,

c. Verordnung über Feuerschutzmassnahmen bei Hochhäusern vom 28. August 1967,

d. Verordnung über Feuerschutzmassnahmen beim Bau von lufttechnischen Anlagen vom 25. April 1983,

e. Verordnung über Brandschutzmassnahmen beim Bau und Betrieb von Verkaufsgeschäften und Einkaufszentren vom 5. November 1971.

← § 10 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz Gegenstand § 12 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →