740a
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz - Gegenstand
Vorbeugender Brandschutz
§ 1 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz · Gegenstand
1. Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen, betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.