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740a CH-LU

§ 1 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz - Gegenstand

Vorbeugender Brandschutz
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§ 1 Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz · Gegenstand

1. Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen, betrieblichen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.

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