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740 FSG CH-LU

§ 79a Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Periodische Feuerschau

Kaminfegerdienst und Feuerschau - Feuerschau
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§ 79a FSG · Periodische Feuerschau

1. Der zugelassene Kaminfegermeister ist verpflichtet, die Feuerungs- und Abgasanlagen, die Aufstellräume und die Lagerung der Brennstoffe anlässlich der Reinigung auf die Einhaltung der Vorschriften betreffend den Feuerschutz zu kontrollieren.

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