740
FSG
CH-LU
§ 79a Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Periodische Feuerschau
Kaminfegerdienst und Feuerschau - Feuerschau
§ 79a FSG · Periodische Feuerschau
1. Der zugelassene Kaminfegermeister ist verpflichtet, die Feuerungs- und Abgasanlagen, die Aufstellräume und die Lagerung der Brennstoffe anlässlich der Reinigung auf die Einhaltung der Vorschriften betreffend den Feuerschutz zu kontrollieren.