740
FSG
CH-LU
§ 71 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Inhalt und Umfang der Bewilligung
Kaminfegerdienst und Feuerschau - Kaminfegerdienst
§ 71 FSG · Inhalt und Umfang der Bewilligung
1. Die Bewilligung kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.
2. Sie ist nicht übertragbar.