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740 FSG CH-LU

§ 71 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Inhalt und Umfang der Bewilligung

Kaminfegerdienst und Feuerschau - Kaminfegerdienst
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§ 71 FSG · Inhalt und Umfang der Bewilligung

1. Die Bewilligung kann an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.

2. Sie ist nicht übertragbar.

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