740
FSG
CH-LU
§ 3 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Aufzählung
Allgemeines - Organe - Vollzugsorgane
§ 3 FSG · Aufzählung
1. Mit dem Vollzug des Feuerschutzes sind beauftragt
1. * die Gemeinderäte; eine abweichende Regelung in einem rechtsetzenden Erlass der Gemeinde bleibt vorbehalten;
2. die Gebäudeversicherung;
3. * ...
4. * die Inhaber von Bewilligungen gemäss § 70;
5. der kantonale Feuerwehrinspektor;
6. die Feuerwehrinstruktoren;
7. die Gemeindefeuerwehren;
8. die Betriebsfeuerwehren.