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740 FSG CH-LU

§ 24 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Gasfeuerungen

Feuerungs- und Abgasanlagen
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§ 24 FSG · Gasfeuerungen

1. ...

2. Die Bewilligung und Kontrolle von Gaseinrichtungen zu Beleuchtungs-, Koch- oder Heizzwecken erfolgen durch das Gaswerk in Verbindung mit der örtlichen Feuerschau.

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