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740 FSG CH-LU

§ 129 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Aufhebung von Gesetz und Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 129 FSG · Aufhebung von Gesetz und Erlassen

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden das Gesetz betreffend die Feuerpolizei vom 4. Dezember 1903 sowie die §§ 8, 13 und 18-41 des Baugesetzes des Kantons Luzern vom 25. Mai 1931 aufgehoben.

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