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740 FSG CH-LU

§ 103 Gesetz über den Feuerschutz (FSG) - Rechtsmittel

Feuerwehr- und Löschwesen - Feuerwehrdienst
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§ 103 FSG · Rechtsmittel

1. Gegen den Entscheid der Feuerwehrkommission gemäss § 101a kann Verwaltungsbeschwerde beim Gemeinderat eingereicht werden.

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