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73a BVO CH-LU

§ 41 Besoldungsverordnung für das Staatspersonal (BVO) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 41 BVO · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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