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73a BVO CH-LU

§ 40 Besoldungsverordnung für das Staatspersonal (BVO) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 40 BVO · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 11. Juli 1989 wird aufgehoben.

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