739a
CH-LU
Kanton Luzern 739a
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Sämtlichen Gemeinden wird die Kompetenz zur Erteilung von Reklamebewilligungen übertragen.
1. Der Beschluss über die Zuständigkeit zur Erteilung von Reklamebewilligungen vom 3. Juni 1997 wird aufgehoben.
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.