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CH-LU
§ 9 Reklameverordnung - Beilagen zum Gesuch
Bewilligungspflicht und -verfahren - Bewilligungsverfahren
§ 9 Reklameverordnung · Beilagen zum Gesuch
1. Dem Reklamegesuch sind beizulegen
a. ein Situationsplan (Auszug aus dem nachgeführten Grundbuchplan) im Massstab 1:500 mit dem Standort der Reklame,
b. eine massstäbliche Skizze oder Fotomontage mit Angaben über Art, Ausführung, Grösse, Farbe und Text der Reklame,
c. eine Bewilligung der zuständigen Behörde, wenn die Reklame öffentlichen Grund beansprucht.
2. Wenn es zur Prüfung des Gesuchs notwendig ist, können weitere Unterlagen einverlangt werden.