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739 CH-LU

§ 2 Reklameverordnung - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reklameverordnung · Geltungsbereich

1. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für alle Reklamen im Freien.

2. Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Signalisationsverordnung für Strassenreklamen und der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vom 19. Juni 1995 für Reklamen an Fahrzeugen.

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