Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
739 CH-LU

§ 1 Reklameverordnung - Inhalt und Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Reklameverordnung · Inhalt und Zweck

1. Die Verordnung umschreibt die Bewilligungspflicht und regelt das Bewilligungsverfahren sowie die Zulässigkeit, die Ausgestaltung und den Unterhalt der Reklamen.

2. Sie dient der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, der Kultur- und Naturdenkmäler und der Aussichtspunkte.

Inhalt und Zweck § 2 Reklameverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →