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PBV
CH-LU
§ 9 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Privatrechtliche Einsprache
Planung - Sondernutzungspläne
§ 9 PBV · Privatrechtliche Einsprache
1. Die Gemeinde verweist die Einsprecherinnen und Einsprecher mit privatrechtlichen Einsprachen an den Zivilrichter.