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736 PBV CH-LU

§ 69 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 69 PBV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 angeführten Paragrafen am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

2. Die §§ 11-18 sowie 34-36 werden mit separatem Beschluss gemeindeweise in Kraft gesetzt.

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