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736 PBV CH-LU

§ 63b Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Beteiligung an Stromerzeugung aus Windenergie

Kantonales Plangenehmigungsverfahren
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§ 63b PBV · Beteiligung an Stromerzeugung aus Windenergie

1. Als betroffen im Sinne von § 205g Absatz 1 PBG gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Umkreis von 1,5 km um eine projektierte Windkraftanlage liegt.

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