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736 PBV CH-LU

§ 62 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Entscheid

Baubewilligungspflicht und Baubewilligungsverfahren - Baubewilligungsverfahren
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§ 62 PBV · Entscheid

1. Der Entscheid über das Baugesuch und die Einsprachen sowie allenfalls weitere in der gleichen Sache erforderliche Bewilligungen und Verfügungen sind der Dienststelle Raum und Wirtschaft gleichzeitig und gemeinsam digital zuzustellen.

2. Die Gemeinde verweist die Einsprecherinnen und Einsprecher mit privatrechtlichen Einsprachen an den Zivilrichter.

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