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PBV
CH-LU
§ 62 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Entscheid
Baubewilligungspflicht und Baubewilligungsverfahren - Baubewilligungsverfahren
§ 62 PBV · Entscheid
1. Der Entscheid über das Baugesuch und die Einsprachen sowie allenfalls weitere in der gleichen Sache erforderliche Bewilligungen und Verfügungen sind der Dienststelle Raum und Wirtschaft gleichzeitig und gemeinsam digital zuzustellen.
2. Die Gemeinde verweist die Einsprecherinnen und Einsprecher mit privatrechtlichen Einsprachen an den Zivilrichter.