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736 PBV CH-LU

§ 47 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Erschliessung

Bauvorschriften - Einkaufs- und Fachmarktzentren
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§ 47 PBV · Erschliessung

1. Als Erschliessungsanlagen für den öffentlichen und den privaten Verkehr sind insbesondere verkehrsgerechte Zu- und Wegfahrten für alle Verkehrsteilnehmer sowie hinreichende Stauräume vorzusehen.

2. Die Zahl der Abstellplätze für Motorfahrzeuge ist gestützt auf die Schweizer Norm SN 640 281 (Ausgabe 2006) über das Parkieren (Angebot an Parkfeldern für Personenwagen) nach Massgabe der vorgesehenen Nettoflächen und der bestehenden Umweltbelastungen sowie abgestimmt auf die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit des übergeordneten Verkehrsnetzes, jene für Zweiräder gestützt auf die Schweizer Norm SN 640 065 (Ausgabe 1997) über den leichten Zweiradverkehr (Abstellanlagen, Bedarfsermittlung) zu bestimmen.

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