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736 PBV CH-LU

§ 46 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Nettofläche

Bauvorschriften - Einkaufs- und Fachmarktzentren
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§ 46 PBV · Nettofläche

1. Beim Umbau oder bei der Erweiterung bestehender Einkaufs- oder Fachmarktzentren können Nettoflächen, die beseitigt werden, bei der Ermittlung der massgebenden Gesamtnettofläche in Abzug gebracht werden.

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