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PBV
CH-LU
§ 46 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Nettofläche
Bauvorschriften - Einkaufs- und Fachmarktzentren
§ 46 PBV · Nettofläche
1. Beim Umbau oder bei der Erweiterung bestehender Einkaufs- oder Fachmarktzentren können Nettoflächen, die beseitigt werden, bei der Ermittlung der massgebenden Gesamtnettofläche in Abzug gebracht werden.