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736 PBV CH-LU

§ 31g Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Einzonung mit Sondernutzungsplanpflicht

Planungsvorteile
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§ 31g PBV · Einzonung mit Sondernutzungsplanpflicht

1. Wird das eingezonte Areal mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt, gilt der gesamte Mehrwert als durch die Einzonung verursacht, auch wenn der Sondernutzungsplan erst später erlassen wird.

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