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PBV
CH-LU
§ 31g Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Einzonung mit Sondernutzungsplanpflicht
Planungsvorteile
§ 31g PBV · Einzonung mit Sondernutzungsplanpflicht
1. Wird das eingezonte Areal mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt, gilt der gesamte Mehrwert als durch die Einzonung verursacht, auch wenn der Sondernutzungsplan erst später erlassen wird.