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736 PBV CH-LU

§ 23a Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

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§ 23a PBV · Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

1. Die Anforderungen für die Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge richten sich nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020).

2. Bei Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner sind mindestens 60 Prozent und bei Parkplätzen für Beschäftige mindestens 20 Prozent der Parkplätze mit einer ausreichenden Anschlussleitung sowie mit Leerrohren für eine zukünftige Installation der Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 «Power to garage» auszurüsten.

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