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736 PBV CH-LU

§ 2 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Kantonaler Nutzungsplan

Planung - Richt- und Nutzungsplanung
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§ 2 PBV · Kantonaler Nutzungsplan

1. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement sorgt für die Veröffentlichung des Erlasses des kantonalen Nutzungsplans und der zugehörigen Vorschriften im Luzerner Kantonsblatt.

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