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PBV
CH-LU
§ 12 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Berechnung[[1]](#articletitle_text_fn_1075849_2_1_c)
Planung - Nutzungsziffern - Überbauungsziffer
§ 12 PBV · Berechnung[[1]](#articletitle_text_fn_1075849_2_1_c)
1. Die Überbauungsziffer wird wie folgt berechnet
Überbauungsziffer (ÜZ) = anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) / anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF)
2. Als anrechenbare Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.