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736 PBV CH-LU

§ 12 Planungs- und Bauverordnung (PBV) - Berechnung[[1]](#articletitle_text_fn_1075849_2_1_c)

Planung - Nutzungsziffern - Überbauungsziffer
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§ 12 PBV · Berechnung[[1]](#articletitle_text_fn_1075849_2_1_c)

1. Die Überbauungsziffer wird wie folgt berechnet

Überbauungsziffer (ÜZ) = anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) / anrechenbare Grundstücksfläche (aGSF)

2. Als anrechenbare Gebäudefläche gilt die Fläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie.

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