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735 PBG CH-LU

§ 69 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Planungsverfahren

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Sondernutzungspläne - Bebauungsplan
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§ 69 PBG · Planungsverfahren

1. Die Vorschriften über das Auflage-, Einsprache-, Beschluss- und Genehmigungsverfahren nach den §§ 61-64 Absätze 1-4 sind sinngemäss anzuwenden.

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