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735 PBG CH-LU

§ 68 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Verhältnis zur Bau- und Zonenordnung

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Sondernutzungspläne - Bebauungsplan
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§ 68 PBG · Verhältnis zur Bau- und Zonenordnung

1. Der Bebauungsplan kann die Bau- und Zonenordnung näher bestimmen und dabei von dieser Ordnung abweichen.

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