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735 PBG CH-LU

§ 55 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Reservezone

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Zonenplan, Bau- und Zonenreglement - Nichtbauzonen
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§ 55 PBG · Reservezone

1. Die Reservezone umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.

2. In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

3. Bei ausgewiesenem Bedarf kann in der Reservezone langfristig die Bauzone erweitert werden.

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