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735 PBG CH-LU

§ 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zweck und Anwendungsbereich[[1]](#articletitle_text_fn_866065_2_1_c)

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Nutzungsziffern
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§ 23 PBG · Zweck und Anwendungsbereich[[1]](#articletitle_text_fn_866065_2_1_c)

1. Zur Bestimmung der zulässigen maximalen und minimalen Nutzung in den Bauzonen können im Bau- und Zonenreglement Überbauungsziffern und Grünflächenziffern festgelegt werden.

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