Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
735 PBG CH-LU

§ 227 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 227 PBG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

← § 226 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →