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735 PBG CH-LU

§ 224 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Anpassung des kommunalen Rechts an die Änderung vom 17. Juni 2013

Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
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§ 224 PBG · Anpassung des kommunalen Rechts an die Änderung vom 17. Juni 2013

1. Die Zonenpläne und die Bau- und Zonenreglemente sind bis spätestens Ende 2023 den neuen Bestimmungen der Änderung vom 17. Juni 2013 anzupassen.

2. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente gemäss Absatz 1 nicht oder nur teilweise realisierte Bebauungs- und Gestaltungspläne können bis spätestens Ende 2023 noch nach den weiter geltenden älteren Bestimmungen gemäss Anhang 1 fertiggestellt werden. Diese Regelung gilt nicht für die von der Gemeinde in der Bau- und Zonenordnung speziell bezeichneten Bebauungs- und Gestaltungspläne.

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